AGB´s

  1. Geltungsbereich Diese Standardlieferbedingungen gelten für alle Einzelverträge (nachfolgend „VERTRAG“) über das Erbringen von Leistungen (nachfolgend „DIENSTLEISTUNG“) sowie die Lieferung von Waren, einschließlich der im Rahmen einer DIENSTLEISTUNG hergestellten (nachfolgend „PRODUKTE“) (Warenlieferungen und DIENSTLEISTUNGEN zusammen nachfolgend „LIEFERUNGEN“), die chiracon gegenüber ihren Kunden (nachstehend „KUNDEN“) erbringt.
  2. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen chiracon weist hiermit abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN zurück, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen VERTRAG und insbesondere nicht für frühere oder künftige LIEFERUNGEN.
  3. Bestellungen / Lieferbedingungen Bestellungen binden chiracon nur, wenn sie von chiracon schriftlich bestätigt wurden. Lieferungen von PRODUKTEN erfolgen Ex Works Luckenwalde (Incoterms 2000). Lieferdaten binden chiracon nur, wenn sie schriftlich erfolgen. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Jede Lieferverpflichtung von LIEFERUNGEN steht unter der Bedingung (a) ausreichender und fristgemäßer Selbstbelieferung sowie (b) der im Ermessen von chiracon liegenden Feststellung, dass die bestellten PRODUKTE gefahrlos zu verwenden und frei
    handelbar sind.

    Verzögert sich eine Lieferung von PRODUKTEN aus nicht von chiracon zu vertretenden Gründen über ein vereinbartes Lieferdatum hinaus, informiert chiracon den KUNDEN unverzüglich. Beide Parteien sind berechtigt, vom VERTRAG zurückzutreten, soweit nicht chiracon das PRODUKT innerhalb von zwei weiteren Wochen liefert.

  4. Qualität der PRODUKTE und LIEFERUNGEN, keine Garantie Der KUNDE hat Kenntnis davon,
    dass es sich bei den PRODUKTEN um chemische/biologische Materialien experimenteller und neuartiger Natur handelt, die daher Qualitätsschwankungen unterworfen sind, die außerhalb der Kontrolle von chiracon liegen. Die Herstellung der PRODUKTE erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung nach GMP. Auch wenn chiracon hohe Qualitätsstandards bei seiner Leistung anlegt, übernimmt sie eine Haftung nur für Lieferung von PRODUKTEN mittlerer Art und Güte.

    Beschaffenheitsgarantien bezüglich der PRODUKTE bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung. Chiracon gibt eine Garantie für die Haltbarkeitsdauer der PRODUKTE ausschließlich nach Maßgabe der dem KUNDEN übersandten Spezifikationen. Öffentliche Angaben zur Beschaffenheit der Produkte in Publikationen von chiracon sind keine Garantie.

  5. Umfang der Nutzung, Eigentumsrechte des KUNDEN Mit Zahlung der vereinbarten Beträge erwirbt
    der KUNDE das Eigentum an den PRODUKTEN. Zur Vervielfältigung oder Vermehrung der PRODUKTE ist der KUNDE nicht berechtigt. Die Nutzung des von chiracon etwa zur Verfügung gestellten Know-hows ist nur nach Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung und nur aufgrund gesonderter schriftlicher Gestattung zulässig. Die PRODUKTE dürfen ohne die vorausgehende schriftliche Zustimmung von chiracon nicht für die Anwendung am Menschen, in klinischen Studien oder für diagnostische Zwecke am Menschen genutzt werden. Soweit die Parteien nicht bei Auftragserteilung schriftlich abweichendes vereinbaren, erwirbt der KUNDE über das Eigentum an
    den gelieferten PRODUKTEN hinaus keinerlei Rechte an gelieferten oder ihm bei Auftragsdurchführung bekannt werdenden Daten, Informationen und/oder Gegenständen. Urheberrechte und sonstige Rechte des Geistigen Eigentums verbleiben ausschließlich bei chiracon.
  6. Kontrolle bei Anlieferung Der KUNDE hat alle PRODUKTE bei Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu kontrollieren. Mängel und Fehlmengen sind chiraconunverzüglich, spätestens innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen ab Lieferdatum mitzuteilen.
  7. Zusatzbedingungen für DIENSTLEISTUNGEN DIENSTLEISTUNGEN erbringt chiracon nach besten
    Kräften im Umfang des bei chiracon vorhandenen allgemeinen technischen Wissens und spezifischen Know-hows. Eine Erfolgsgarantie oder Haftung für den vom KUNDEN angestrebten Erfolg kann chiracon nicht übernehmen. DIENSTLEISTUNGEN erbringt chiracon auf der Grundlage der vom KUNDEN angegebenen Daten. Chiracon prüft die Daten nicht auf ihre Eignung. Mehrkosten von chiracon, die sich aus unvollständigen, unrichtigen oder ungeeigneten Daten ergeben, stellt chiracon gesondert entsprechend den bei Leistung gültigen allgemeinen Preisen in Rechnung. Der KUNDE ist allein verantwortlich dafür, dass die Daten und die von chiracon zu
    erbringende DIENSTLEISTUNG nicht in Rechte Dritter eingreifen; von Ansprüchen Dritter stellt der KUNDE chiracon auf erstes Anfordern frei.

    Wünscht der KUNDE nach Auftragserteilung Änderungen bezüglich des Umfanges der DIENSTLEISTUNG, bemüht sich chiracon nach Kräften, diese Wünsche auszuführen. Die Zusatzkosten – abzüglich ersparter Aufwendungen – stellt chiracon dem KUNDEN zu den bei Leistung gültigen Preisen in Rechnung.

    Der KUNDE ist jederzeit berechtigt, die DIENSTLEISTUNGEN mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Liegt kein vertragswidriges Verhalten der chiracon vor und wünscht der KUNDE den sofortigen Abbruch der DIENSTLEISTUNGEN, ist chiracon berechtigt, neben den nach dem VERTRAG bis zur Kündigung fälligen Teilbeträgen 50% des noch offenen Restbetrages zu verlangen, außer der KUNDE weist nach, dass die ersparten Aufwendungen der chiracon 50% des Restbetrages über- bzw. ihr Schaden 50% unterschreitet.

  8. Ergänzungen / Modifikationen dieser AGB chiracon behält sich vor, diese Standardlieferbedingungen durch einseitige Mitteilung mit einmonatiger Vorankündigungsfrist abzuändern. Die geänderten Bedingungen gelten zwischen den Parteien, wenn der KUNDE nicht innerhalb eines Monats den Änderungen widerspricht, nachdem er die geänderten Bestimmungen schriftlich oder per E-Mail erhalten hat. Widerspricht der KUNDE den Änderungen, gilt für diesen KUNDEN die ursprüngliche Fassung; chiracon ist jedoch zur Kündigung noch nicht vollständig
    erfüllter VERTRÄGE berechtigt.

    chiracon Standardlieferbedingungen
    Version 05/2005 Seite 2

  9. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes
    vereinbart ist. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung anwendbaren gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle PRODUKTE werden auf der Basis der bei Vertragsschluß geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
  10. Fälligkeitszinsen Geldforderungen der chiracon werden mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab Fälligkeit verzinst.
  11. Aufrechnung/Zurückbehaltung Der KUNDE ist zur Aufrechnung sowie zum Geltendmachen von
    Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  12. Sach- und Rechtsmängel Die Ansprüche des KUNDEN für Mängel von LIEFERUNGEN der chiracon,
    einschließlich der Abweichungen von einer vereinbarten Beschaffenheit und aus der Verletzung von Rechten Dritter (gemeinsam „MÄNGEL“) sind wie folgt begrenzt:
    Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der betreffende MANGEL die Eignung des PRODUKTS oder der LIEFERUNG für den geschuldeten Zweck nur unerheblich einschränkt. Im Übrigen sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen, als sie beruhen auf

    (a) Vorgaben des KUNDEN für die Herstellung der PRODUKTE;

    (b) der Verwendung des PRODUKTS entgegen den einschlägigen Bestimmungen oder den von chiracon oder Dritten veröffentlichten Vorgaben;

    (c) einer Veränderung oder vom Vertragszweck abweichenden Nutzung des PRODUKTS durch den
    KUNDEN, außer chiracon hat dieser Veränderung oder Nutzung vorher schriftlich zugestimmt,

    (d) der experimentellen Natur des PRODUKTS. Ansprüche aufgrund einer Verletzung der Rechte Dritter sind im Übrigen ausgeschlossen, wenn

    (a) der KUNDE die PRODUKTE außerhalb des Landes der Lieferanschrift genutzt hat, oder

    (b) der Dritte eine mittelbare Patentverletzung behauptet und chiracon das PRODUKT nicht ausdrücklich für die erfindungsgemäße Verwendung angeboten hat, oder

    (c) der KUNDE nicht mit chiracon bei der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter zusammenarbeitet.
    chiracon behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

  13. Haftungsbeschränkung Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von chiracon, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

    Für die Verletzung von (i) Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person, sowie (ii) von vertraglichen Kardinalpflichten haftet chiracon auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung beschränkt auf den bei Unterzeichnung des VERTRAGES vorhersehbaren Schaden. chiracon ist nicht haftbar für durch PRODUKTE oder LEISTUNGEN verursachte Schäden, die durch deren regelmäßige Kontrolle hätten verhindert werden können. Eventuelle Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden Gesetzen bleiben unberührt.
    chiracon ist nicht für Schäden haftbar, die aus Bestellungen von PRODUKTEN resultieren, die von chiracon nach Nr. 3 wegen Gesundheitsgefahren oder eingeschränkter Handelbarkeit nicht geliefert werden.

  14. Verjährung Sämtliche Ansprüche gegenüber chiracon verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit Mängel arglistig verschwiegen wurden oder Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bzw. für Ansprüche wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  15. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen eines VERTRAGES oder dieser Standardlieferbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Anwendbares Recht Alle VERTRÄGE und diese Standardlieferbedingungen unterliegen deutschem materiellen Recht unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
  17. Gerichtstand
    a) KUNDEN mit Sitz in der EU oder EEA: Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit einem VERTRAG oder diesen Standardlieferbedingungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
    b) KUNDEN mit Sitz außerhalb der EU oder EEA: Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit einem VERTRAG oder diesen Standardlieferbedingungen wird die Zuständigkeit des ICC, Paris, vereinbart. Ort des Schlichtungsverfahrens ist Paris, Frankreich, außer die Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Ort. Die Sprache des Schlichtungsverfahrens soll Englisch sein.
    Das Recht jeder Seite, vor den nach allgemeinen Regeln zuständigen Gerichten einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, bleibt unberührt.
Nach oben